Praxis-Depesche 17/2002

HNO-Arzt-Beratung für verkürzten Versorgungsweg

Ohne Hinzutreten besonderer Umstände ist es nicht wettbewerbsrechtlich unlauter, wenn ein HNO-Arzt seinen Patienten im Beratungsgespräch darauf hinweist, dass dessen Versorgung mit einem Hörgerät nicht nur durch einen örtlichen Hörgeräteakustiker durchgeführt werden kann, sondern auch - im so genannten verkürzten Versorgungsweg - durch einen auswärtigen Hörgeräteakustiker. Dies ist auch dann nicht zu beanstanden, wenn der Arzt hierfür eine gesonderte Vergütung erhält. (jlp)

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