Praxis-Depesche 13/2001

HWS-Verletzung beim Verkehrsunfall

Beim Auffahrunfall im Straßenverkehr entsteht regelmäßig und häufig eine typische Verletzung im Bereich der Halswirbelsäule (sie wird auch als Schleudertrauma bezeichnet). Streit herrscht gegenwärtig bei den ärztlichen Sachverständigen, ob eine solche HWS-Verletzung auch bei einem seitlichen Fahrzeugaufprall entstehen kann und wie sich diese Kollision auf den Verletzten auswirkt. Hierzu hat das Landgericht Bayreuth festgestellt, dass im Hinblick auf den ergebnisoffenen Gutachterstreit den ärztlichen Feststellungen der größere Beweiswert für derartige Verletzungen zukommt. Selbst wenn also eine HWS-Verletzung als gering einzustufen ist, weil die Unfallkonstellation dagegen spricht, entscheidet letztendlich alleine der behandelnde Arzt, ob er diese Verletzung diagnostiziert hat oder nicht. Stellt er eine solche Verletzung fest, hat der Betroffene auch Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Unfallgegner. (jlp)

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