Praxis-Depesche 9/2003
In der Schweiz stirbt sich's leichter
Im Schweizer Strafgesetzbuch sind Selbstmord und Hilfe zum Selbstmord straffrei, solange keine selbstsüchtigen Motive vorliegen. Sterbehilfe aus altruistischen Gründen wird gebilligt, wobei weder die Anwesenheit eines Arztes noch das Vorliegen einer tödlichen Erkrankung vonnöten sind. Sterbehilfe wird nicht als Teil der ärztlichen Tätigkeit definiert. Euthanasie, also die klare Tötung auf Verlangen, bleibt jedoch illegal.
In der Diskussion um eine weitergehende Legalisierung werden zunehmend Stimmen für einen Ausbau der Palliativmedizin laut. (MF)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.