Praxis-Depesche 16/2005

Infektionen nicht immer verhinderbar

Absolute Keimfreiheit des OP-Personals ist nicht zu erreichen, sodass Übertragungen trotz Einhaltung gebotener hygienischer Vorkehrungen zum entschädigungslos bleibenden Krankheitsrisiko gehören. Klinik und Chefarzt haften nicht für Infektionen, wenn nicht feststellbar ist, dass sie pflichtwidrig geeignete Maßnahmen unterlassen haben. (jlp)

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