Praxis-Depesche 22/2000

Infektionsaufklärung

Vor einer Punktion des Kniegelenks muss über das Infektionsrisiko aufgeklärt werden. Ergeben sich nach der Punktion Infektionsanzeichen, so müssen zur weiteren Abklärung neben einer Röntgendiagnostik eine Serologie und eine bakteriologische Untersuchung erfolgen. Der Arzt haftet nur, wenn er über das Risiko nicht aufgeklärt hat und die Untersuchung nicht veranlasst hat. (jlp) Gericht zu Hamm, Az.: 3 u 139/97

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