Praxis-Depesche 9/2004

Infrarot-Bestrahlung überwachen!

Wird ein Patient beim Arztbesuch bei der Infrarot-Bestrahlung allein gelassen und daher sechs statt einer Minute bestrahlt, so muss der Arzt für die Behandlung der leichten Verbrennungen aufkommen; das Risiko bei zu langer Bestrahlung ist so groß, dass diese überwacht werden muss und man sich nicht auf das technische Verständnis der Patienten bei der Bedienung der Zeitschaltuhr verlassen darf. (gri-bez) Oberlandesgericht Karlsruhe - 7 U 173/01

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x