Praxis-Depesche 1/2004

Internetwerbung einer Klinik

Den Angehörigen der freien Berufe ist nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten. Sachangemessen sind verständliche Aussagen, die den möglichen Patienten befähigen, von der freien Arzt- und Klinikwahl sinnvollen Gebrauch zu machen. Unter diesen Voraussetzungen kann auch die Homepage einer Klinik zulässig sein. (jlp)

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