Praxis-Depesche 21/2002
Irrtum bei Verschreibungen
Eine 56-jährige Patientin wurde mit schweren bradykarden Rhythmusstörungen und Hypotonie zur Implantation eines Schrittmachers aufgenommen. Bei der Aufnahme stellte sich heraus, dass der Hausarzt unter anderem gleich zwei Verapamil-Präparate verordnet hatte. Er war sich wohl nicht bewusst, dass die Tabletten den gleichen Wirkstoff enthielten. Die Medikamente wurden sofort abgesetzt; nach einigen Tagen hatte sich wieder Sinusrhythmus und Normotonie eingestellt: Der Schrittmacher konnte der Patientin erspart bleiben. - Um Doppelverschreibungen zu vermeiden, kann sich eine private "Positivliste" als nützlich erweisen. (JW)
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