Praxis-Depesche 6/2003

Jeder Tag im Krankenhaus zählt

Die im Krankenversicherungsrecht vorgesehene Zuzahlung zur stationären Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung ist für jeden angefangenen Behandlungstag, also auch für den Aufnahme- und den Entlassungstag, zu entrichten. (jlp)

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