Praxis-Depesche 15/2003
Kassenpatient oder Privatpatient
Ein Kassenpatient, der einen Arzt mit Kassenzulassung aufsucht, darf davon ausgehen, dass die gesetzliche Krankenkasse die gesamte Vergütung trägt. Behauptet der Arzt es bestehe ein privatärztlicher Behandlungsvertrag mit einer entsprechenden persönlichen Zahlungspflicht des Kassenpatienten, muss der Arzt das Zustandekommen des Vertrages beweisen. Fehlt eine schriftliche Vereinbarung und misslingt auch der vom Arzt angebotene Zeugenbeweis, können gleichwohl sonstige Indizien die richterliche Überzeugung begründen, dass eine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Die Honorarvereinbarung betreffende Eintragungen des Arztes in der Patientenkartei sind jedoch regelmäßig kein ausreichendes Beweismittel. (jlp)
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