Praxis-Depesche 1/2004

Katheter mit abgelaufenem Verfallsdatum

Legt der niedergelassene Urologe in kurzer Folge bei einem Patienten wiederholt suprapubische Katheter, deren Verwendbarkeit wegen mehrjähriger Überschreitung des Verfallsdatums (im vorliegenden Fall drei bzw. zwei Jahre) unzulässig war, handelt es sich um einen groben Behandlungsfehler. Für diese Wertung ist nicht entscheidend, ob den Behandler der Vorwurf grober Fahrlässigkeit (mangelnde eigene Kontrolle des Verfallsdatums) trifft, sondern die objektive medizinische Sicht. (jlp)

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