Praxis-Depesche 12/2007

Kein Befunderhebungsfehler

Ein Pathologe hatte die ihm übersandte Gewebeprobe mit histologischen Methoden daraufhin zu untersuchen, ob hier ein gutartiger Spitztumor oder ein invasives malignes Melanom vorliege. Der Pathologe kam zum Ergebnis, dass kein bösartiger Tumor vorhanden sei.

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