Praxis-Depesche 14/2005

Kein Geld für Nachtbeatmungsgerät

Schlafapnoegeräte sind in der privaten Krankenversicherung Hilfsmittel und keine Heilapparate. Für Heilapparate ist die Erstattung von Anschaffungskosten ausgeschlossen, für Hilfs- und Heilmittel - die nicht abstrakt, sondern über Aufzählungen definiert werden - ist eine Kostenerstattung nach entsprechender Verordnung vorgesehen. Ist dieses Nachtbeatmungsgerät nicht als Hilfsmittel aufgezählt, kann der Versicherungsnehmer auch keinen Kostenersatz von seiner Privatkrankenversicherung verlangen. (jlp)

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