Praxis-Depesche 9/2008

Kein Honorar bei gebietsfremder Tätigkeit

Die Fertigung einer Magnet-Resonanz-Tomographie (MRT) ist für einen Chirurgen fachfremd. Diese Leistung, die in das Fachgebiet eines Radiologen fällt, darf von einem Chirurgen weder erbracht noch abgerechnet werden.jlp

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