Praxis-Depesche 8/2004
Kein Kostenersatz für Ergotherapie
Eine ergotherapeutische Behandlung stellt kein erstattungsfähiges Heilmittel dar. Sie ist typischerweise eine Behandlungsform im Rahmen der Psychotherapie. Sie ist nur unter den Voraussetzungen für die Erstattung psychotherapeutischer Maßnahmen - bei Vorliegen einer vorherigen schriftlichen Zusage des Versicherers - erstattungsfähig. (jlp)
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