Praxis-Depesche 16/2005

Kein Nebenerwerb in der Arztpraxis

Ein niedergelassener Arzt, der eine gewerbliche Diät- und Ernährungsberatung einschließlich des Vertriebs dazugehöriger Produkte in seinen Praxisräumen betreibt, verletzt seine Berufspflichten auch dann, wenn dies außerhalb der Sprechstundenzeiten geschieht. Der Anbieter des Diät- und Ernährungsprogramms darf die Ärzte nicht dazu veranlassen, die Beratungs- und Vertriebstätigkeit in den Praxisräumen vorzunehmen. (jlp)

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