Praxis-Depesche 11/2007
Kein Patentschutz für Dosierung
Die Verabreichungsmenge und die Dosierungsempfehlung für ein bestimmtes Medikament können allein für sich genommen nicht zu einem Patentanspruch für ein Medikament führen. Die Dosierungsempfehlung alleine ist nämlich keine erfinderische Neuheit, sodass hierfür auch kein Patentschutz angemeldet werden kann. Das therapeutische Verfahren ist damit nicht Element der Herrichtung eines Stoffes zur Verwendung bei der Behandlung einer Krankheit. (jlp)
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