Praxis-Depesche 2/2001

Keine Anabolika auf Privatrezept!

Eine Ärztin verschrieb einem Patienten auf dessen Wunsch Testosteronpräparate,weil er in einem Fitnessstudio Bodybuilding betreiben und seine Muskelmasse aufbauen wollte. Das Bezirks-Berufsgericht für Ärzte beanstandete dies und sprach gegen die Ärztin einen Verweis aus. Mit der Ausstellung des Privatrezepts hat die Ärztin schuldhaft gegen die Pflicht zu gewissenhafter Ausübung des Berufs verstoßen. Für die Verschreibung des anabolen Steroids bestand keine medizinische Indikation. Wegen der möglichen gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen widersprach deshalb die Verordnung dem ärztlichen Auftrag, die Gesundheit der Patienten zu fördern, nicht zu gefährden. Wegen der gesundheitsschädlichen Wirkungen einer langzeitigen Einnahme anaboler Steroide kann auch im Freizeitsport und insbesondere beim Bodybuilding die ärztliche Verschreibung solcher Substanzen ohne medizinische Indikation nicht verantwortet werden. Dies hätte auch der beschuldigten Ärztin klar sein müssen. (jlp) Bezirks-Berufsgericht für Ärzte in Stuttgart, Az.: BBG 16/98

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