Praxis-Depesche 16/2006
Keine attestierte rückwirkende Arbeitsunfähigkeit
Der Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld setzt die ärztliche Feststellung der vollständigen Arbeitsunfähigkeit voraus. Diese Prognose kann nicht rückwirkend getroffen werden. Ein medizinischer Befund im Sinne der Versicherungsbedingungen kann nur zeitnah oder für die Zukunft gestellt werden. Der Versicherer muss zeitnah darüber unterrichtet sein, ob und in welchem Umfang Arbeitsunfähigkeit besteht, um so von seinem Recht Gebrauch machen zu können, den Versicherungsnehmer vertrauensärztlich untersuchen zu lassen.(jlp)
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