Praxis-Depesche 24/2001

Keine Auskunftspflicht

Ein Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern nicht verlangen, Angaben über ihre Beziehungen zur Organisation Scientology zu machen, wenn es keine Indizien für die Mitgliedschaft und dadurch bedingte Störungen des Betriebsfriedens gibt. (gri) Arbeitsgericht München, Az.: 21 Ca 13754/99

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