Praxis-Depesche 5/2000
Keine Entschädigungsleistung bei Eigendiagnose
Eine Ärztin, auf dem Gebiet der Unfallchirurgie tätig, erlitt zwei Reitunfälle, bei denen sie sich nach eigenen Angaben jedesmal eine Schulterluxation zuzog. Erst rund zweieinhalb Jahre später ließ sie dann in einem Privatgutachten ihre dauerhafte Gesundheitsschädigung feststellen und beantragte bei ihrer Unfallversicherung eine Entschädigungsleistung. Die Versicherung versagte den Unfallversicherungsschutz. Auch die Klage der Ärztin hatte in zwei Instanzen keinen Erfolg, da die angebliche Invalidität nicht binnen Jahresfrist ärztlich festgestellt worden ist. Die Feststellung der Invalidität in Eigendiagnose reicht hierfür nicht aus. Erforderlich ist eine ärztliche Untersuchung eines unbeteiligten und neutralen Arztes. (jlp)
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