Praxis-Depesche 16/2004
Keine Erstattung bei Kolon-Hydrotherapie
Die PKV muss für eine naturheilkundliche Kolon-Hydrotherapie nicht aufkommen, denn die Besserung einer Darmerkrankung hierdurch ist nicht belegt; die behauptete Entschlackung und anschließende Wiederzuführung von Vitaminen und ähnlichen Stoffen bei geschwächter Immunabwehr ist medizinisch nicht nachvollziehbar und die Entleerung des Darms kann mit geringerem Aufwand erreicht werden. (gri)
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