Praxis-Depesche 23/2003
Keine falsche Anschuldigung
Wer gegenüber Kollegen falsche Anschuldigungen erhebt, riskiert die Kündigung durch den Arbeitgeber. Berichtet ein Vertriebsmanager dem Betriebsrat von angeblichen sexuellen Übergriffen eines Kollegen (was sich als unzutreffend erweist), stellt dies jedoch nur die Weitergabe eines Gerüchts dar mit der Bitte um Überprüfung; dies rechtfertigt keine Kündigung. (gri)
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