Praxis-Depesche 10/2007
Keine irreführende Reklame!
Mediziner dürfen nicht in Zeitungsinseraten Reklame machen für eine Therapie (hier: eine auf der Wirkung von Magnetfeldern basierende Kernspinresonanz-Therapie), wenn deren Wirksamkeit wissenschaftlich umstritten ist und diese Tatsache in der Werbung unterschlagen wird – dies stellt eine Täuschung der Adressaten dar. (gri)
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