Praxis-Depesche 22/2000
Keine Kaution, dann fristlose Kündigung
Die Nichtleistung der vertraglich vereinbarten Kaution rechtfertigt bei gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen die fristlose Kündigung jedenfalls dann, wenn die Erbringung der Sicherheit wiederholt angemahnt wurde. (jlp)
Oberlandesgericht München, Az.: 3 W 1332/00
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