Praxis-Depesche 16/2006
Keine Pflicht zur Zweitoperation
Im Bereich der Unfallversicherung muss sich ein unfallgeschädigter Versicherungsnehmer nicht in jedem Fall einer erneuten Operation unterziehen, um die bestehende Invalidität so zu mindern oder zu beseitigen. Er ist lediglich gehalten, sich auf einfache, gefahrlose und sicheren Erfolg versprechende Operationen einzulassen, nicht aber auf solche, deren Risiko der Sachverständige als lediglich vertretbar, nicht aber als nur gering eingestuft hat. (jlp)
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