Praxis-Depesche 21/2003
Keine Wahlleistungs-Inflation
Eine wahlärztliche Vereinbarung, wonach sich eine Vereinbarung auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten Ärzte des Krankenhauses erstrecken darf, ist unwirksam, eine Wahlleistungsvereinbarung, in der mehrere ärztliche Vertreter für den liquidationsberechtigten Arzt aufgeführt sind, ebenfalls. (jlp)
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