Praxis-Depesche 6/2002
Keine Zusendung der Unterlagen
Ein Arzt oder ein Krankenhaus ist nicht verpflichtet, dem Patienten die Krankenhausunterlagen zuzusenden. Der Patient kann lediglich verlangen, dass der Arzt oder das Krankenhaus entsprechende Kopien für ihn bereithält. Einen Rechtsanspruch auf Zusendung der Krankenunterlagen besteht aber nicht. (jlp)
Landgericht Dortmund, Az.: 17 T 31/00
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