Praxis-Depesche 6/2002

Keine Zuzahlung für ambulante OP

Ein Arzt, der von Versicherten der GKV Zuzahlungen zu ambulanten Operationen fordert, verstößt gegen seine vertragsärztlichen Pflichten. Ein solcher Anspruch besteht nicht, weil seine Leistungen durch die gesetzliche Kasse bezahlt werden. (jlp) Bundessozialgericht, Az.: B 6 KA 36/00 R

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