Praxis-Depesche 5/2004

Klage vor Gericht vor geplanter Operation

Steht definitiv fest, dass der Versicherungsnehmer einer Krankenversicherung an einer ganz bestimmten Krankheit leidet und dass sich dies nicht ändern wird, so kann er bereits vor Durchführung der geplanten Operation eine Klage erheben, um feststellen zu lassen, dass die Versicherung für diese Kosten aufkommen muss. Ohne vorherige Kostenzusage ist es dem Versicherungsnehmer nicht zumutbar, diese Behandlung durchführen zu lassen. (jlp)

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