Praxis-Depesche 4/2004
Kleingedrucktes unwirksam
Folgende Klausel im Kleingedruckten des Aufnahmeantrags, der privat versicherten Patienten bei der Aufnahme im Krankenhaus vorgelegt wird, ist unwirksam: "Ich verpflichte mich ... alle durch die Behandlung nach den jeweils geltenden Tarifen entstandenen Kosten zu tragen, soweit sie nicht eine Krankenkasse oder ein anderer Sozialleistungsträger übernimmt." Diese Klausel benachteiligt die Patienten in unangemessener Weise. (gri)
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