Praxis-Depesche 18/2006

Klinische Prüfung von Arzneimitteln

Klinische Studien zur Erprobung von noch nicht zugelassenen Arzneimitteln sind als Krankenhausbehandlung von den Krankenkassen in der Regel nicht zu vergüten. Allerdings kann aus der Tatsache, dass im Rahmen der Behandlung klinische Studien durchgeführt worden sind, nicht die Folgerung gezogen werden, diese Behandlung habe nicht dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprochen und hätte schon deshalb nicht zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden dürfen.(jlp)

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