Praxis-Depesche 7/2004

Knieersatz - wie abrechnen?

Für eine Endoprothesen-OP am Knie sind neben Nr. 2153 GOÄ die Nr. 2072, 2402 und 2124 auch dann nicht abrechenbar, wenn ihre Tatbestandsvoraussetzungen durch die durchgeführten Maßnahmen erfüllt werden. Ob eine Leistung als methodisch notwendiger Einzelschritt einer Operation im Sinne des § 4 Abs. 2 a GOÄ zu bewerten ist, bemisst sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und nicht nach einer abstrakten Betrachtung. (jlp)

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