Praxis-Depesche 20/2002

Koinzidenz, keine Kausalität

Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass eine Keuchhustenimpfung bei einem einjährigen Kind Epilepsie auslösen kann, so dass ein Arzt auch bei zeitlichem Zusammentreffen von erstmaligem Auftreten der Epilepsie und der Schutzimpfung nicht auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann. (gri/bez)

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