Praxis-Depesche 4/2003
Komplikation bei Chirotherapie
Führt ein Arzt eine chirotherapeutische Behandlung an einer Patientin durch, ohne abzuklären, ob ein Bandscheibenvorfall vorliegt, so stellt dies einen Behandlungsfehler dar, wenn die Patientin tatsächlich einen Bandscheibenvorfall hatte. Hat sich dieser durch die Manipulation noch verschlimmert, sodass eine Operation notwendig wurde, muss der Arzt Schmerzensgeld zahlen. (gri-bez.)
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