Praxis-Depesche 24/2001
Konsequenzen aus Behandlungsfehler
Eine Ärztin, die verurteilt wurde, den materiellen Schaden aus einem ärztlichen Behandlungsfehler zu ersetzen, der dazu geführt hat, dass ein Kind mit schwerer Hirnschädigung zur Welt kam, muss der Mutter auch den durch Besuche in einem auswärtigen Kinderpflegeheim entstehenden Aufwand bei der Betreuung des Kindes ersetzen; bei einem Kind, dessen Empfindungs- und Ausdrucksfähigkeit zerstört ist, ist es allerdings "notwendig, aber auch ausreichend", es zweimal im Monat übers Wochenende zu besuchen - den Aufwand für weitere Besuche muss die Ärztin nicht tragen. (gri/bez)
OLG Bremen, Az.: 3 U 165/98
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