Praxis-Depesche 21/2003
Kosten psychotherapeutischer Leistungen
Die Tarifbedingungen einer privaten Krankenversicherung, nach der die Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen auf 20 Sitzungen pro Kalenderjahr beschränkt werden, sind rechtens. Krankenversicherungen leisten nur in einem bestimmten, vertraglich vereinbarten Umfang, und auch mit 20 Sitzungen pro Kalenderjahr können messbare Therapieerfolge erzielt werden. (jlp)
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