Praxis-Depesche 14/2006
Kostenersatz für Refertilisierung
Bestand für eine Versicherungsnehmerin keine medizinische Notwendigkeit einer Sterilisierung, so kann sie Jahre später nicht von ihrer PKV die Kosten einer In-vitro-Fertilisation ersetzt verlangen, um sich so doch noch einen Kinderwunsch zu erfüllen. (jlp)
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