Praxis-Depesche 12/2002
Kostenerstattung für IVF
Die Kosten einer so genannten homologen In-vitro-Fertilisation (extrakorporale Befruchtung) sind in der privaten Krankenversicherung nur bei Eheleuten zu erstatten. Eine Erstattung bei nicht verheirateten Paaren kommt dagegen nicht in Betracht. Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes auf nicht verheiratete Paare würde die Grenzen des Versicherungsschutzes sprengen und die Versicherungsgemeinschaft mit unzumutbaren Kosten belasten. (jlp)
Landgericht Köln, Az.: 23 O 57/00 (n.rk.)
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