Praxis-Depesche 21/2005

Kostenerstattung für neue Methoden

Bei der ambulant ärztlich durchgeführten extrakorporalen Stoßwellentherapie handelt es sich um eine neue Behandlungsmethode, die aber noch nicht zugelassen ist. Ein Kostenerstattungsanspruch gegen die Krankenkasse besteht nicht. Auch ändert die Tatsache nichts daran, dass in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine gegenteilige Entscheidung ergangen ist. (jlp)

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