Praxis-Depesche 23/2001
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Methoden der künstlichen Befruchtung unabhängig davon bezahlen, ob ein erhöhtes Risiko von Missbildungen besteht. Das Bundessozialgericht hat damit eine Krankenkasse verpflichtet, die so genannte Intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) in ihren Leistungskatalog mit aufzunehmen. ICSI ist ein Verfahren der künstlichen Befruchtung, bei der ein einziges Spermium mittels einer Nadel in die Eizelle injiziert und das so befruchtete Ei in den Körper der Frau zurückverpflanzt wird. Diese Methode gilt als einzige Chance der Zeugung, wenn die Spermien nicht aus eigener Kraft in die Eizelle eindringen können. Die Abwägung des Risikos von Missbildungen treffen allein die Eltern, nicht aber die Krankenkasse. (jlp)
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