Praxis-Depesche 12/2002
Krank oder blau gemacht?
Kündigt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter, weil er trotz einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Meinung ist, der Beschäftigte sei gar nicht krank gewesen, muss er alle Umstände im Einzelnen darlegen, die seinen Verdacht belegen sollen; kann er die Beweiskraft des ärztlichen Attests nicht erschüttern, ist die Kündigung unwirksam. (gri)
Arbeitsgericht Berlin, Az.: 1 Ca 15886/00
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