Praxis-Depesche 23/2007
Krankenhaus haftet für Ungeschicklichkeit
Eine Patientin, die bei einem Transport zu einer urologischen Untersuchung in ein anderes Krankenhaus auf einer Liege derart unsachgemäß in den Krankenwagen eingeschoben wird, dass sie sich so schwer verletzte, dass sie jetzt über neurologische Ausfälle und Lähmungen leidet, hat einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Krankenhausträger (jlp)
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