Praxis-Depesche 9/2002

Krankenhausbehandlung im Ausland

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten nicht jede Krankenhausbehandlung im europäischen Ausland bezahlen. Die Krankenkassen sind vielmehr berechtigt, die Auslandsbehandlung von einer vorherigen Genehmigung abhängig zu machen. Jedoch darf diese nur versagt werden, wenn die gleiche oder eine für den Patienten ebenso wirksame Behandlung im Inland rechtzeitig verfügbar ist. (jlp)

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