Praxis-Depesche 1/2005
Krankenhausvertrag und Patientenschutz
Der Krankenhausvertrag beinhaltet die Fürsorgepflicht, den Patienten vor unverhältnismäßigen Kosten zu bewahren. Auch wenn sich der Patient verpflichtet hat, von der Krankenkasse nicht übernommene Kosten selbst zu tragen, ist er über eine Ablehnung der Kostenübernahme zu informieren und auf einen Krankenhilfeantrag nach dem Bundessozialhilfegesetz hinzuweisen. (jlp)
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