Praxis-Depesche 12/2004

Krankenkassenvorbehalt bei Kostenzusage

Erklärt eine Krankenkasse gegenüber einem Krankenhaus, dass eine Kostenzusage nur unter dem Vorbehalt abgegeben werden könne, dass eine Versicherung bestehe, liegt ein wirksamer Vorbehalt der Krankenkasse vor. Die Kasse kann daher eine Kostenerstattung ablehnen, wenn sich später tatsächlich herausstellt, dass keine Versicherung bestanden hat. (jlp)

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