Praxis-Depesche 2/2006

Krankentagegeld nur, wenn ...

Geld von der Krankentagegeldversicherung erhält nur, wer laut medizinischem Befund vollständig arbeitsunfähig ist. Stellt ein medizinischer Gutachter bei einem Bürokaufmann mit chronischen Beschwerden nach einem Bandscheibenvorfall fest, dass dieser seinen Beruf durchaus stundenweise ausüben kann, gibt es kein Geld von der Versicherung. (gri)

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