Praxis-Depesche 24/2004
Krankentagegeld verweigert
Die Krankentagegeldversicherung kann einen Vertrag anfechten und jede Leistung verweigern, wenn ihr die Kundin verschwiegen hat, dass sie wegen "schlechter Leberwerte" beim Arzt war; das gilt auch dann, wenn der Arzt keine Behandlung für erforderlich hielt und nur riet, keinen Alkohol mehr zu trinken. (gri)
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