Praxis-Depesche 2/2008

Krankenversicherung will informiert werden

Eine Klausel in einem Krankenversicherungsvertrag, die vorsieht, dass bei ambulanter und stationärer Psychotherapie nur gezahlt wird, wenn und soweit der Versicherer vor der Behandlung eine schriftliche Zusage gegeben hat, ist wirksam. Sie begründet eine Risikobeschreibung, mit der sich der Versicherer eine Prüfungsmöglichkeit insbesondere der Notwendigkeit der Heilbehandlung, sichern will. (jlp)

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