Praxis-Depesche 15/2007
Krankheit ungleich Behinderung
Kündigt ein Arbeitgeber einem Angestellten wegen überlanger krankheitsbedingter Fehlzeiten, diskriminiert er damit keinen Behinderten und verstößt nicht gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie; Krankheit steht der Behinderung nicht gleich – eine Behinderung umfasst Einschränkungen der beruflichen Fertigkeiten von Dauer; eine Kündigung wegen Krankheit ist gerechtfertigt, wenn die betreffende Person nicht kompetent oder verfügbar genug ist, um die wesentlichen Funktionen ihres Arbeitsplatzes auszufüllen. (gri)
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